Welche Anforderungen gelten für Umkleideräume am Arbeitsplatz?
Ein gut geplanter Umkleideraum sorgt nicht nur für mehr Komfort, sondern ist in vielen Betrieben auch gesetzlich vorgeschrieben. Beschäftigte müssen die Möglichkeit haben, sich umzuziehen und ihre Arbeitskleidung sowie persönliche Gegenstände sicher aufzubewahren.
Die Anforderungen an Umkleideräume und Aufbewahrungsmöglichkeiten sind in der Arbeitsstättenverordnung (AStV), insbesondere in § 35, geregelt. Ziel ist es, hygienische Bedingungen zu schaffen und den Beschäftigten ausreichend Platz sowie geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Umkleideräume und abschließbare Spinde
Nach § 35 der Arbeitsstättenverordnung (AStV) müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geeignete Umkleidemöglichkeiten bereitstellen, wenn dies aufgrund der Art der Tätigkeit oder aus hygienischen Gründen erforderlich ist.
Die Umkleideräume müssen leicht zugänglich sein und ausreichend Platz zum Umziehen bieten. Jeder Beschäftigte sollte über einen abschließbaren Kleiderspind verfügen, in dem Kleidung, Schuhe und persönliche Gegenstände sicher aufbewahrt werden können.
Wenn Arbeitskleidung durch Schmutz, Feuchtigkeit oder gefährliche Stoffe verunreinigt werden kann, müssen Arbeitskleidung und Privatkleidung getrennt aufbewahrt werden. Dafür eignen sich besonders Kleiderspinde mit Trennwand oder getrennte Spinde für Arbeits- und Privatkleidung.
Wasch- und Duscheinrichtungen
Erfordert die Tätigkeit eine erhöhte Körperhygiene, müssen den Beschäftigten geeignete Waschgelegenheiten oder Duschen zur Verfügung stehen. Diese sollten sich möglichst in der Nähe der Umkleideräume befinden und den hygienischen Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes entsprechen.
Eine gut ausgestattete Sanitäranlage trägt wesentlich zum Wohlbefinden der Beschäftigten bei und unterstützt die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften.
Wie wählt man die richtige Ausstattung für den Umkleideraum?
Bei der Planung eines Umkleideraums sollten die Anzahl der Beschäftigten, die Art des Betriebs und die hygienischen Anforderungen berücksichtigt werden.
Für Produktionsbetriebe, Logistikzentren, Lebensmittelbetriebe oder das Gesundheitswesen empfehlen sich Kleiderspinde mit Trennwand, da sie eine getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Privatkleidung ermöglichen. Für Büros, Schulen oder Sporteinrichtungen sind klassische Kleiderschränke oder Z-Spinde eine praktische und platzsparende Lösung.
In unserem Sortiment finden Sie geschweißte und zerlegte Metall-Kleiderspinde, Sitzbänke für Umkleideräume, mechanische und elektronische Schließsysteme sowie weiteres Zubehör, mit dem Sie einen funktionalen Umkleideraum schaffen, der den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht.