Ethikkodex der Gesellschaft ABAmet, s.r.o.
Einleitung: Dieser Ethikkodex (Verhaltenskodex) legt die grundlegenden Verhaltensprinzipien und -regeln fest, die für alle Beschäftigten der Gesellschaft ABAmet, s.r.o. verbindlich sind. Ziel des Kodex ist es, sicherzustellen, dass unser Unternehmen sämtliche Tätigkeiten im Einklang mit den geltenden Gesetzen, ethischen Standards und Unternehmenswerten ausübt.
Alle Beschäftigten sind verpflichtet, sich mit diesem Kodex vertraut zu machen, seine Bestimmungen bei ihrer täglichen Arbeit einzuhalten und zu einer Unternehmenskultur beizutragen, die auf Integrität, Respekt und Verantwortung beruht. Die Unternehmensleitung ist dafür verantwortlich, dass diese Grundsätze kommuniziert, in der Praxis angewendet und bei Bedarf regelmäßig aktualisiert werden.
1. Verbot von Korruption und Bestechung
ABAmet verfolgt gegenüber Korruption, Bestechung und betrügerischem Verhalten eine Nulltoleranzpolitik. Keine Form der Korruption ist zulässig. Beschäftigte und Vertreter des Unternehmens dürfen keine unangemessenen finanziellen oder nichtfinanziellen Vorteile anbieten, versprechen, fordern oder annehmen, um einen geschäftlichen Vorteil zu erlangen oder aufrechtzuerhalten.
Alle Beschäftigten und Geschäftspartner müssen die geltenden Antikorruptionsgesetze einhalten und im Einklang mit guten Geschäftspraktiken ehrlich und transparent handeln. Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz gilt als schwerwiegendes Fehlverhalten und kann zu Disziplinarmaßnahmen sowie zu einer Schädigung des guten Rufs des Unternehmens führen.
2. Kinderarbeit und jugendliche Beschäftigte
ABAmet, s.r.o. duldet keinerlei Form von Kinderarbeit. Wir beschäftigen weder Personen unter 15 Jahren noch Personen, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben.
Jugendliche Beschäftigte, das heißt Personen unter 18 Jahren, dürfen nur im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften beschäftigt werden, die ihnen besonderen Schutz gewähren. Dazu gehören beispielsweise Schulpraktika, verkürzte Arbeitszeiten und das Verbot von Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren.
Jugendliche Beschäftigte dürfen unter keinen Umständen gefährlichen Arbeitsbedingungen oder Aufgaben ausgesetzt werden, die ihre Gesundheit, Entwicklung oder Sicherheit gefährden könnten. Auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie in ihren Betrieben keine Kinderarbeit einsetzen.
3. Zwangsarbeit
Das Unternehmen untersagt jede Form von Zwangsarbeit. Sämtliche Tätigkeiten für ABAmet werden freiwillig ausgeübt. Die Beschäftigten arbeiten auf Grundlage eines freiwillig abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses und haben das Recht, dieses im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.
Wir dulden weder moderne Sklaverei noch Menschenhandel oder andere Formen erzwungener beziehungsweise unfreiwilliger Arbeit. Jegliche Zwangsmaßnahmen gegenüber Beschäftigten sind verboten. Dazu zählen insbesondere das Einbehalten persönlicher Dokumente, die Androhung von Sanktionen oder der Zwang, gegen den eigenen Willen zu arbeiten.
ABAmet, s.r.o. verlangt auch von seinen Lieferanten und Subunternehmern, dass sie keine Zwangsarbeit oder illegale Beschäftigung einsetzen und die grundlegenden Menschenrechte der Beschäftigten achten.
4. Löhne und Zusatzleistungen
Wir bieten unseren Beschäftigten eine faire und angemessene Vergütung sowie Zusatzleistungen im Einklang mit allen geltenden Rechtsvorschriften. Die Vergütung für geleistete Arbeit entspricht mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn oder liegt darüber. Dabei berücksichtigen wir auch etwaige Tarifverträge und die aktuellen Marktbedingungen.
Alle Löhne und Gehälter werden fristgerecht und in voller Höhe ausgezahlt, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuschläge, beispielsweise für Überstunden, Nachtarbeit oder Arbeit an Feiertagen.
Darüber hinaus bemühen wir uns, im Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens weitere Zusatzleistungen anzubieten, beispielsweise Verpflegungszuschüsse, über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaub oder berufliche Weiterbildungen. Damit möchten wir die Arbeit unserer Beschäftigten würdigen und ihre Zufriedenheit erhöhen.
5. Arbeitszeit
ABAmet, s.r.o. hält alle geltenden Gesetze und Vorschriften zu Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten konsequent ein. Wir achten darauf, dass sowohl die reguläre Arbeitszeit als auch Überstunden die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten.
Den Beschäftigten werden die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen sowie die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten gemäß dem Arbeitsgesetzbuch gewährt. Überstunden werden nur freiwillig und nach Vereinbarung mit den Beschäftigten geleistet. Sie werden ordnungsgemäß erfasst und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften angemessen vergütet.
Wir respektieren außerdem den Urlaubsanspruch unserer Beschäftigten und fördern ein gesundes Gleichgewicht zwischen Berufs- und Privatleben.
6. Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
Wir respektieren das Recht unserer Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und auf die Bildung kollektiver Organisationen. Alle Beschäftigten haben das Recht, sich frei in Gewerkschaften oder vergleichbaren Arbeitnehmervereinigungen zusammenzuschließen oder solche Organisationen zu gründen, ohne Diskriminierung oder Sanktionen befürchten zu müssen.
Das Unternehmen erkennt das Recht der Beschäftigten auf Kollektivverhandlungen an. Wählen die Beschäftigten eigene Vertreter, beispielsweise eine Gewerkschaft oder einen Betriebsrat, führt die Unternehmensleitung mit ihnen einen offenen Dialog.
Niemand darf aufgrund seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft oder der Teilnahme an rechtmäßigen Gewerkschaftsaktivitäten benachteiligt, verfolgt oder anderweitig sanktioniert werden. Wir schätzen die offene Kommunikation und Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretern, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mögliche Probleme zu lösen.
7. Verbot von Belästigung und Diskriminierung
ABAmet, s.r.o. setzt sich für ein Arbeitsumfeld ein, das auf gegenseitigem Respekt, Würde und Chancengleichheit beruht. Jegliche Form von Belästigung, Mobbing, verbalen oder körperlichen Übergriffen sowie erniedrigender Behandlung am Arbeitsplatz ist strengstens untersagt. Ebenso dulden wir keinerlei Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Alle Beschäftigten müssen ausschließlich auf Grundlage ihrer Fähigkeiten, Leistungen und Qualifikationen beurteilt und bewertet werden, nicht aufgrund persönlicher Merkmale. Wir bieten allen Menschen die gleichen beruflichen Chancen, unabhängig von:
- Geschlecht,
- Alter,
- ethnischer Zugehörigkeit oder Herkunft,
- Nationalität oder Staatsangehörigkeit,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Familienstand oder Elternschaft,
- sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität,
- politischer Überzeugung,
- anderen gesetzlich geschützten Merkmalen.
Ein Verstoß gegen das Verbot von Diskriminierung oder Belästigung gilt als schwerwiegende Verletzung der Arbeitspflichten. Das Unternehmen verfügt über Verfahren zur vertraulichen Meldung von Belästigung oder Diskriminierung und gewährleistet, dass jede Meldung gründlich untersucht wird. Personen, die unangemessenes Verhalten in gutem Glauben melden, dürfen keinerlei Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt werden.
8. Umweltschutz
Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und zur Einhaltung aller geltenden Umweltgesetze, Verordnungen und Normen. Im Rahmen unserer Tätigkeit bemühen wir uns aktiv darum, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu fördern.
Wir beugen der Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden vor, indem wir Abfälle und gefährliche Stoffe ordnungsgemäß und entsprechend den geltenden Vorschriften behandeln. Wir legen Wert auf eine effiziente Nutzung von Ressourcen, führen Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verringerung des Wasserverbrauchs ein und fördern überall dort, wo es möglich ist, Recycling und Wiederverwendung von Materialien.
Alle Beschäftigten werden dazu angehalten, sich sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb des Unternehmens umweltbewusst zu verhalten, beispielsweise Energie zu sparen, Abfälle zu trennen und Verschwendung zu vermeiden. Unser Ziel ist es, unsere Umweltleistung kontinuierlich zu verbessern und zum Schutz der Natur für zukünftige Generationen beizutragen.
9. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld hat für ABAmet höchste Priorität. Wir halten alle geltenden Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ein und wenden häufig auch strengere interne Standards an, um Arbeitsunfällen und Gesundheitsschäden vorzubeugen.
Wir stellen unseren Beschäftigten geeignete Arbeitsbedingungen und persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Art ihrer Tätigkeit zur Verfügung. Sie werden regelmäßig zu Sicherheitsrisiken und sicheren Arbeitsverfahren geschult, damit sie ihre Aufgaben sicher und verantwortungsvoll ausführen können.
Alle Beschäftigten sind verpflichtet, die Vorschriften und Anweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuhalten und durch ihr Verhalten weder sich selbst noch andere zu gefährden. Gleichzeitig haben sie das Recht und die Pflicht, jeden Arbeitsunfall, jede gefährliche Situation und jeden Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften unverzüglich ihrer vorgesetzten oder einer beauftragten Person zu melden.
Die Unternehmensleitung untersucht solche Meldungen unverzüglich und ergreift geeignete Abhilfemaßnahmen. Unser Ziel ist es, Arbeitsunfälle vollständig zu vermeiden und eine Unternehmenskultur zu schaffen, in der sicheres Verhalten ein selbstverständlicher Bestandteil der täglichen Arbeit ist.
Dieser Kodex tritt am 17. September 2025 in Kraft. Alle Beschäftigten von ABAmet, s.r.o. sind verpflichtet, die Bestimmungen dieses Ethikkodex einzuhalten. Bei Fragen oder Unklarheiten hinsichtlich seiner Anwendung können sich die Beschäftigten an ihre vorgesetzte Person oder an eine beauftragte Person der Personalabteilung wenden. ABAmet, s.r.o. wird diesen Kodex regelmäßig überprüfen und aktualisieren, damit er stets den geltenden Rechtsvorschriften und bewährten ethischen Praktiken entspricht.